Wichtige Informationen für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans zu den Hinterlassenschaften der Hunde in Dasing
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Beschützer für Jung und Alt. Deshalb mögen so viele Menschen Hunde. Aber viele Menschen ärgern sich auch über Hunde, die nicht angeleint sind und über Hundekot auf Gehwegen, auf Kinderspielplätzen, usw.
Natürlich muss ein Hund auch müssen dürfen!
Aber Sie sind als Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen, überall. Also auch auf Wiesen, auf Hundefreilaufflächen auf Seitenstreifen der Straßen, egal ob die Straße, der Weg, die Fläche grün, sandig oder befestigt ist.
Den Hundekot zu beseitigen ist eigentlich ganz einfach. Sie brauchen dazu eine handelsübliche Plastiktüte oder einen Hundekotbeutel aus dem Fachhandel. Einfach die Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen, die Tüte verknoten und zuhause in der Mülltonne entsorgen. Damit wäre das Problem erledigt und Ärger wird vermieden.
Hundekot muss in Dasing sofort entfernt werden.
Hundekot muss durch den Hundehalter oder wer immer den Hund begleitet, sofort entfernt werden. Daher sollten Sie beim Ausgang mit dem Hund eine geeignete Plastiktüte zur Entsorgung dabei haben.
Hundekot liegen lassen kann in Dasing sehr teuer werden!
Hundehalter oder wer immer den Hund begleitet, müssen den Hundekot ihrer Vierbeiner von öffentlichen Flächen beseitigen, damit er nicht zum Ärgernis für Andere wird.
Gem. § 3 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen“ ist es verboten, öffentliche Gehwege zu verunreinigen. Bei einem Verstoß wird der Hundebesitzer gem. Art. 66 Nr. 5 BayStrWG in Verbindung mit § 3 der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen“ mit einer Geldbuße belegt. Diese kann bis zu 500,– € betragen!
Nach Art. 57 Abs. 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße von bis zu 25.000,– € belegt werden, wer Grundstücke verunreinigt oder beschädigt.
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